Dienstleistungen für Landeskrebsregister

Dienstleistungen für Landeskrebsregister

Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzt (KFRG), welches im Jahr 2013 verabschiedet wurde, fordert den Aufbau einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung.

Klinische Krebsregister haben die Aufgabe, alle wichtigen Daten, die im Verlauf einer Krebsbehandlung anfallen, zu erfassen, auszuwerten und an die Leistungserbringer zurückzumelden. Betrachtet wird dabei der gesamte Erkrankungsverlauf einer Patientin/eines Patienten von der Diagnose über die einzelnen Therapieschritte bis zum Ende der Nachsorge oder bis zum Tod – einschließlich auftretender Rückfälle und Metastasen sowie dazugehöriger Sekundärtherapien.

Meldepflicht

Meldepflichtig ist grundsätzlich jede Ärztin/jeder Arzt und jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt, die/der in der onkologischen Versorgung tätig ist. Jede bösartige Tumorerkrankung einschließlich Frühstadien oder jede gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems die festgestellt wird, sowie jede Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die diagnostizierte und/oder behandelte Tumorerkrankung.

Voraussetzung für den zu übermittelnden Datensatz ist der einheitliche onkologische Basisdatensatz von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID), der einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten definiert und die Voraussetzung für eine einheitliche Erfassung und Auswertung schafft.

Basierend auf diesen Anforderungen hat die IT-Choice Software AG eine individuelle Lösung entwickelt, bei der die Meldungsdaten elektronisch über ein Melderportal entgegengenommen und an ein klinisches und ein epidemiologisches Krebsregister weitergegeben werden.

Ziel

Ziel ist es, die Qualität der onkologischen Versorgung in Deutschland mit Hilfe von Daten aus klinischen Krebsregistern transparent zu machen und zu optimieren.

Das Melderportal der IT-Choice Software AG verknüpft nahtlos die Prozesse auf Melderseite mit den Abläufen in der Vertrauensstelle, der klinischen Landesregisterstelle und dem epidemiologischen Krebsregister des jeweiligen Bundeslandes.
Alle Entwicklungsarbeiten am Melderportal sollen kanalisiert und harmonisiert werden, sowie die Kosten für die Entwicklung gemeinsam getragen werden.
Zu diesem Zweck haben sich die Bundesländer zu dem „Kooperationsverbund KFRG“ zusammengeschlossen um die Weiterentwicklung des Melderportals und die Entwicklung von KaBa (Kassenanbindung … ) gemeinsam voranzutreiben.
Bereits 8 Bundesländer setzten diese Lösung ein: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg. Weitere Bundesländer beabsichtigen diesem Verbund beizutreten.

Zu diesem Zweck haben sich die Bundesländer zu dem „Kooperationsverbund KFRG“ zusammengeschlossen um die Weiterentwicklung des Melderportals und die Entwicklung von KaBa (Kassenabrechnungs-Anwendung) gemeinsam voranzutreiben.

Alle Entwicklungsarbeiten am Melderportal sollen kanalisiert und harmonisiert werden, sowie die Kosten für die Entwicklung gemeinsam getragen werden. Weitere Bundesländer beabsichtigen diesem Verbund beizutreten.

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